FAQ

SGB IX: Unterstützung für individuelle Teilhabe

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Assistenz und Teilhabe

Wer kann die Leistungen der Sozialwerke Rhein-Ruhr in Anspruch nehmen?

Personen mit Beeinträchtigungen, die Unterstützung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen, können unsere Leistungen nutzen.

Wie erfolgt die Beantragung der Assistenzleistungen nach SGB IX?

Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und beraten Sie zu allen notwendigen Schritten individuell.

Welche Arten von Assistenz und Teilhabe bieten die Sozialwerke Rhein-Ruhr an?

Unser Angebot umfasst berufliche Integration, soziale Teilhabe sowie persönliche Assistenzleistungen.

In welchen Regionen sind die Sozialwerke Rhein-Ruhr aktiv?

Unser Wirkungsbereich erstreckt sich über das Ruhrgebiet, mit Schwerpunkt auf Bochum und Umgebung.

Personalisierte Assistenz zur Teilhabe im Ruhrgebiet

Wir fördern eigenständige Teilhabe und Integration durch individuelle Unterstützung nach SGB IX im Ruhrgebiet. Unser Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigung wirksam zu stärken und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Gemeinsam zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung

Wir bieten vielfältige Assistenzleistungen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind und höchste Qualität gewährleisten.

Individuelle Integrationshilfe

Diese Unterstützung ist exakt auf Ihre persönlichen Anforderungen zugeschnitten, um bestmögliche Förderung zu gewährleisten.

Begleitung zur Teilhabe

Unsere Begleitung fördert Ihre aktive Mitwirkung und eröffnet neue Chancen für Ihre Lebensgestaltung.

Beratung und Unterstützung

Unsere Beratung bietet kompetente Hilfe und verlässlichen Service für Ihre individuellen Anliegen.